Flächen für ­Windkraftanlagen

Geeignete Flächen als Voraussetzung für Windenergieanlagen

Am Anfang der Planung von Windenergieanlagen steht die Suche nach geeigneten Standorten. Dazu wird zunächst geprüft, wo eine Windenergienutzung prinzipiell möglich ist. Neben Topografie und Windbedingungen sind insbesondere planungsrechtliche Voraussetzungen zu beachten. 

Bisher wird die räumliche Steuerung der Windenergie über eine sogenannte Konzentrationszonenplanung der Kommunen und die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich geregelt. Eine Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bedeutet, dass Windenergieanlagen (WEA) generell im Außenbereich zulässig sind, solange keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Um eine gezielte Steuerung der Windenergie im Außenbereich zu ermöglichen, können Kommunen Konzentrationszonen innerhalb eines gesamträumlichen Planungskonzepts ausweisen. Im Fall einer erfolgten Konzentrationszonenplanung sind WEA grundsätzlich nur noch innerhalb dieser zulässig. 

 

Flächenziele für NRW gemäß WindBG

Mit dem Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) Anfang 2023 hat und wird sich die Planung von Windenergievorhaben grundlegend ändern. So sind den einzelnen Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben worden, die bis spätestens 2032 ausgewiesen werden müssen. Nach dem WindBG muss NRW 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Landesfläche bis 2032 als Windenergiegebiete ausweisen. Die Landesregierung plant jedoch, dass bereits Ende 2025 die vorgegebene Landesfläche von 1,8 Prozent – eine Fläche von etwa 61.500 Hektar (ha) – über die sechs Planungsregionen durch regionale Teilpläne für Windenergie ausgewiesen sein soll.

 

Die Festlegung der jeweils zu erreichenden Flächenziele für die einzelnen Planungsregionen erfolgt im Landesentwicklungsplan, der sich derzeit in der Entwurfsfassung befindet und 2024 in Kraft treten soll. Grundlage für eine Aufteilung bildet die Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUV, die in jeder Region restriktionsarme Flächen identifiziert, die für den Ausbau der Windenergie besonders gut geeignet sind. Sie zeigt, dass rund 3,1 Prozent der Landesfläche ohne entgegenstehende Restriktionen grundsätzlich für den Windenergieausbau nutzbar wären und somit eine planerische Auswahl von Windenergieflächen besteht. 

Flächenverteilung für Windenergie - Potenziale

Potenziale für Windenergieflächen in NRW

Aufgrund der regionalen Gegebenheiten haben die Planungsregion Düsseldorf und der Regionalverband Ruhr weitaus geringere Flächenpotenziale als die anderen Regionen. Deswegen müssen diese auch nur 0,46 Prozent, beziehungsweise 1,14 Prozent, ihrer Fläche für Windenergie ausweisen. Bei den anderen Regionen sind es 2,13 Prozent. In absoluten Zahlen muss die Planungsregion Köln mit einer Fläche von 15.682 ha die größte Fläche für Windenergie bereitstellen. 

 

Umsetzung über die Planungsregionen

Um die Windenergiegebiete auszuweisen, überarbeiten alle sechs Planungsregionen aktuell ihre Regionalpläne parallel und nach Vorgaben des Entwurfs des Landesentwicklungsplans. Verfahrensstände zu den jeweiligen laufenden Regionalplanänderungen können hier eingesehen werden: 

 

FAQ zur Rolle von Kommunen bei der Flächenplanung

Wie können Kommunen weitere Flächen für Windenergie ausweisen?

Seit Februar 2023 haben Kommunen mit Konzentrationszonen die Möglichkeit, weitere Flächen für Windenergie auszuweisen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten isolierten Positivplanung, die eine Ausweisung weiterer Flächen für Windenergie ohne Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzepts ermöglicht. Bei der isolierten Positivplanung müssen die Grundzüge der Planung erhalten bleiben. Davon ist auszugehen, wenn nicht mehr als 25 Prozent der bisher ausgewiesenen Konzentrationsflächen zusätzlich ausgewiesen werden. Bei einer Ausweisung darüber hinaus besteht ein erhöhtes Begründungserfordernis. 

Können Kommunen nach den Regionalplanänderungen noch eigenständig weitere Flächen für Windenergie ausweisen?

Auch wenn die Hauptaufgabe der Flächenausweisung nun bei den regionalen Planungsträgern liegen soll, können Kommunen dennoch weitere Flächen für Windenergie ausweisen. Hierfür kann die Kommune im Wege der Bauleitplanung etwa ein Sondergebiet für Windenergie ausweisen.

FAQ zu Windenergie im Wald

Warum ist der Wald für Windenergie interessant?

Um das Flächenziel von 1,8 Prozent in NRW zu erreichen, sollten laut einer Potenzialstudie des LANUV auch Flächen innerhalb bestimmter Waldgebiete in Betracht gezogen werden. 

Dabei könnten insbesondere kulturbetonte und kulturbestimmte Wälder, also vor allem wirtschaftlich genutzte Forstflächen, die natur- und lebensraumökologisch einen geringeren Wert haben, in Betracht kommen. Dies trifft vor allem auf Nadelwälder zu. 

Was ist der aktuelle Stand von Windenergie im Wald in NRW?

In NRW beträgt der Anteil der Waldflächen 23,9 Prozent und die Nutzung von Windenergie im Wald war bisher nur eingeschränkt zulässig. Stand April 2022 liegen 109 WEA, rund acht Prozent der insgesamt 1.421 seit 2010 in Betrieb genommenen Anlagen, innerhalb von Waldflächen. Um einen erweiterten Ausbau von Windenergie im Wald zu ermöglichen, hat die Landesregierung Ende 2022 erlassen, dass zukünftig auch sogenannte Kalamitätsflächen für Windenergie ausgewiesen werden können. In einer Potenzialstudie des LANUV liegen rund 30 Prozent der gesamt attestierten Potenzialfläche im Wald. Davon sind etwa ein Drittel Kalamitätsflächen. Die restlichen Potenzialflächen sind Nadelwaldflächen in waldreichen Gemeinden, die hauptsächlich in Südwestfalen liegen. 

Was sind Kalamitätsflächen?

Kalamitätsflächen sind Kahlschlagsflächen im Wald, die unter anderem durch Schädlingsbefall wie Borkenkäfer, aber auch durch Umwelt- und Naturkatastrophen wie Dürren, Stürme oder Brände entstanden sind. Die Nutzung von Kalamitätsflächen für Windenergie erfordert nur minimale Baumrodungen, da bereits baumfreie Flächen genutzt werden. Zusätzlich kann der Ertrag aus der Windenergie die durch Kalamität entstandenen hohen forstwirtschaftlichen Verluste (teilweise) ausgleichen. Die konkrete Ausweisung von Kalamitätsflächen gestaltet sich bislang jedoch schwierig, da Windenergieprojekte lange Planungszeiträume benötigen und Kalamitätsflächen eher kurzfristig entstehen und sich verändern können. Zusätzlich stehen landeswaldgesetzliche Wiederbewaldungsverpflichtungen der Realisierung größerer Windenergieprojekte auf Kalamitätsflächen entgegen. 

Wie viel Fläche beansprucht Windenergie im Wald?

Eine im Wald errichtete WEA benötigt durchschnittlich 0,46 ha Fläche. Davon ist nur das Fundament der WEA, zirka 0,07 ha, komplett versiegelt. Die restliche Fläche ist teilversiegelt und muss von Baumbestand freigehalten werden, damit die Zufahrt und Wartungsarbeiten an der WEA möglich sind. Zusätzlich wird während des Baus eine ähnlich große Fläche für Kräne und die einzelnen Bestandteile der WEA benötigt. Durch den Einsatz von Spezialtechnik, wie platzsparende Kräne, kann dieser zusätzliche Flächenbedarf jedoch minimiert werden. Nach Fertigstellung des Bauprojekts muss dieses Gebiet wieder aufgeforstet werden. Für die dauerhaft genutzte Fläche muss in der Regel an anderer Stelle mindestens eine gleich große Fläche wieder mit Bäumen bepflanzt oder ein Beitrag zum ökologischen Waldumbau geleistet werden. Zusätzlich zu diesem Ausgleich müssen oft weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt im Wald umgesetzt werden. 

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